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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.06.1974
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Schweiz
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Gewerkschaftliche Rundschau Personen SBHV Schweiz
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Markus Schelker
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Initiativen Schweiz Mitbestimmung Volltext
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Mitbestimmung als verbandspolitisches Ziel. Die Forderung nach der Mitbestimmung der Arbeitnehmer trägt grundsätzliche gesellschaftspolitische Züge: Mitbestimmung ist zu verstehen als ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf Teilhabe am wirtschaftlichen Entscheidungsprozess, das in allen Branchen, Berufen und Funktionen gewährleistet werden muss. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet sprengt die Mitbestimmung sicher den Rahmen eines verbandspolitischen Zieles; sie ist das Anliegen des Arbeitnehmerbewegung schlechthin, welcher auch die Unterstützung anderer gesellschaftspolitisch aktiver Kreise (der christlichen Sozialethik beispielsweise) gefunden hat. Aus diesem Grunde wurde auch die Forderung nach der Mitbestimmung nicht etwa durch einen parlamentarischen Vorstoss oder im Rahmen der gewerkschaftlichen Vertragspolitik erhoben, sondern auf dem Wege der Verfassungsinitiative angemeldet. Die Verfassung ist wohl in einem Rechtsstaat das geeignete Instrument zur Verankerung und Sicherung von Grundrechten. Gesicherte Grundrechte allein genügen nicht! Nun kann allerdings nicht bestritten werden, dass jedes Grundrecht konkret ausgestaltet werden muss, um unmittelbar wirksam zu werden. Die meisten Verfassungsartikel bedürfen deshalb einer Ausführungsgesetzgebung, damit man sie überhaupt anwenden kann. Dies trifft auch für das Grundrecht der Mitbestimmung zu. (…). Markus Schelker, SBHV Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6-7, Juni-Juli 1974.
Personen > Schelker Markus. Mitbestimmungs-Initiative. Rundschau Juni-Juli 1974.
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01.10.1971
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Deutschland
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Gewerkschaftliche Rundschau Personen
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Markus Schelker
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Vermögen Volltext
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Vermögenspolitik. Da die Vermögensverteilung einen massgebenden Einfluss auf die Einkommensverteilung ausübt, müssen die Gewerkschaften eine Korrektur der Vermögensverteilung anvisieren, wollen sie die Einkommensverteilung verbessern. Diese Erkenntnis schlägt sich mehr und mehr in den Aktionsprogrammen der Gewerkschaften nieder. In der Bundesrepublik sind sowohl im Baugewerbe als auch in der Metallindustrie Tarifverträge abgeschlossen worden, die vermögenswirksame Lohnzuschläge enthalten. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ hat in Deutschland der Staat dem Investivlohngedanken zweifellos mit zum Durchbruch verholfen. Die ersten Erfolge deutscher Gewerkschaften auf dem Feld der Vermögensbildung haben internationale Beachtung gefunden. Gerade deswegen sollte man sich hüten, die Auswirkungen dieser Investivlohnpläne zu überschätzen. Bestimmt darf man sie als vielversprechenden Anfang verstehen, doch sind die vereinbarten Sparlohnsätze vorläufig noch zu gering, um den Arbeitnehmern viel mehr als ein symbolisches Vermögen zu sichern. Es spielt eine wesentliche Rolle, wie das von den Arbeitnehmern gesparte Geld nachher verwendet wird. So lange die „Spargroschen“ einfach in Form von Sparheften oder Kassenobligationen im Bankensystem versickern, wird sich die Vermögensverteilung kaum ändern. (…). Dr. Markus Schelker, Basel.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 10, Oktober 1971.
Personen > Schelker Markus. Vermögensbildung. Rundschau, Oktober 1971.
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01.10.1970
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Schweiz
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Gewerkschaften Gewerkschaftliche Rundschau Personen
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Markus Schelker
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Mitbestimmung Volltext
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Die bildungsmässigen Voraussetzungen der Mitbestimmung. In den letzten Jahren ist auch in schweizerischen Gewerkschaftskreisen das Gespräch über die Wünschbarkeit der Mitbestimmung mehr und mehr in den Vordergrund gerückt. Innerhalb und ausserhalb der Gewerkschaften entstanden Arbeitsgruppen, die sich intensiv mit dem von Deutschland an uns herangetragenen Mitbestimmungspostulat beschäftigen. Der Schreibende bekennt sich eindeutig zum Mitbestimmungsgedanken, doch soll hier auf eine weitere Begründung des Mitbestimmungspostulats verzichtet werden, da dies im Rahmen unserer Zeitschrift schon bei verschiedenen Gelegenheiten geschehen ist. Wir möchten uns lediglich mit der Frage beschäftigen, auf welcher Ebene des Wirtschaftsprozesses die Mitbestimmung einsetzen sollte und daran anknüpfend die bildungsmässigen Voraussetzungen untersuchen, die jene Leute erfüllen müssen, die in den zuständigen Mitbestimmungsgremien tätig sind. (…). Markus Schelker, Basel.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 10, Oktober 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Mitbestimmung. Rundschau, Oktober 1970.
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01.01.1970
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BS Kanton
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Gewerkschaftliche Rundschau Gewerkschaftskartell Basel Personen
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Markus Schelker
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Tätigkeitsbericht Volltext
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Wir stellen vor: Das Gewerkschaftskartell Basel-Stadt. Von der Geschichte ... Die historischen Wurzeln des Basler Gewerkschaftskartells gehen zurück bis ins Jahr 1886, als sich sieben gewerkschaftliche und politische Organisationen zum Basler Arbeiterbund zusammenschlossen. 1899 wurde die Schaffung eines ständigen Arbeitersekretariates beschlossen. Zu dessen erstem Sekretär wählte man den aus Russland stammenden Arzt Dr. Wassilieff. In den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg erlebte der Arbeiterbund einen grossen Aufschwung. Zu seinen führenden Köpfen gehörten Leute wie Friedrich Schneider und Robert Grimm, die beide auch auf eidgenössischer Ebene eine bedeutende Rolle spielen sollten. Nach dem Kriege machten sich die Gewerkschaften innerhalb des alten Arbeiterhundes, dem auch die Sozialdemokratische Partei angehörte, selbständig und gründeten das Gewerkschaftskartell, das indessen im Gefolge der Parteispaltung bald unter kommunistischen Einfluss geraten sollte. Diese Entwicklung führte 1927 zum Ausschluss des Gewerkschaftskartells aus dem SGB und zur Gründung eines neuen Arbeiterbundes, der die dem Gewerkschaftsbund treu gebliebenen Gewerkschafter in sich vereinigte. Das kommunistische Kartell verlor binnen weniger Jahre seinen Einfluss, um schliesslich 1936 ganz von der Bildfläche zu verschwinden. (…). Markus Schelker, Basel.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 1, Januar 1970.
Gewerkschaftskartell Basel > Tätigkeitsbericht 1969. Gewerkschaftliche Rundschau, Januar 1970.
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