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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.10.2019 Schweiz
Maler-Gipser
Unia Schweiz

GAV
Maler-Gipser
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Landsgemeinde Maler-Gipser. Für eine farbige Zukunft: Über 1'500 Maler-Gipser fordern von den Arbeitgebern Verbesserungen im GAV. Heute trafen sich in Zürich um die 100 Unia-Delegierte an der Landsgemeinde Maler-Gipser. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fordern sie gemeinsam mit über 1'500 Unterzeichnenden einer Petition für bessere Arbeitsbedingungen die Arbeitgeber dazu auf, die Zukunft der Branche besser zu schützen und für fortschrittliche und für würdige Arbeits- und Lohnbedingungen einzustehen: „Den Schutz der Maler-Gipser aus- statt abbauen!“ lautet ihre klare Botschaft an den Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV). Aktuell wird der GAV Maler- und Gipsergewerbe für die Deutschschweiz, den Kanton Jura und die Maler/innen im Kanton Tessin neu verhandelt. Im Rahmen dieser Verhandlungen will der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) nun die Arbeits- und Lohnbedingungen in der Branche verschlechtern. Er fordert unter anderem einen Lohnstopp. Das heisst konkret: mehrere Jahre keine Reallohnerhöhung. Zudem will er die Arbeitszeiten ohne Entschädigung verlängern. Nein zu Verschlechterungen im GAV. An der heutigen Landsgemeinde Maler-Gipser der Unia machten die Anwesenden in aller Deutlichkeit klar: Das ist ein absolutes No-Go! (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung. Unia Schweiz, 19.10.2019.
Unia Schweiz > Maler und Gipser. GAV. Unia Schweiz, 2019-10-19.
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18.06.2019 Schweiz
Maler-Gipser
Malerinnen-Gipserinnen
Unia Schweiz

GAV
Maler-Gipser
Malerinnen-Gipserinnen
Volltext
Maler-Gipser: Gemeinsam für eine Zukunft mit einem besseren GAV! Maler/innen und Gipser/innen fordern faire Arbeitsbedingungen. Die Verhandlungen für den neuen GAV im Maler- und Gipsergewerbe Deutschschweiz und Tessin sind voll im Gange. Die Maler/innen und Gipser/innen verdienen Wertschätzung und fortschrittliche Arbeitsbedingungen. Dazu läuft ab heute eine Petition mit den Hauptforderungen der Maler/innen und Gipser/innen. Der neue GAV betrifft die Maler/innen und Gipser/innen in der Deutschschweiz und im Jura, sowie die Maler/innen im Tessin. Die Forderungen an die Arbeitgeber haben die Maler/innen und Gipser/innen bereits an ihrer grossen Berufskonferenz vom November 2018 festgelegt: Mehr Lohn für alle, 300 Franken pro Monat Mittagspauschale für alle, Besserer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende, Reisezeit muss bezahlte Arbeitszeit sein – für alle, Lernende: Attraktiver Mindestlohn und 13. Monatslohn für alle. Die Petition dazu kann auch online unterzeichnet werden. Sie läuft bis Ende September und wird anschliessend den Arbeitgebern übergeben. Mehr Arbeit für weniger Geld? Die Maler/innen und Gipser/innen widersetzen sich vehement den Angriffen der Arbeitgeber. Diese haben ein inakzeptables Abbaupaket geschnürt: Keine Reallohnerhöhungen über mehrere Jahre und keinen Lohnzuschlag für die ersten 120 Überstunden Ende Jahr (bisher 25%). Ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. (…).
Unia Schweiz, 18.6.2019.
Unia Schweiz > Maler-Gipser. GAV. Unia Schweiz, 2019-06-18.
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14.01.1997 Schweiz
GBI Schweiz
Maler-Gipser
Personen
Albert Germann
DV
Maler-Gipser
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Berufskonferenz Ma/er- und Gipsergewerbe. Die Temporärfirmen kontrollieren! Die GBI-Berufskonferenz des Maler- und Gipsergewerbes vom 14. Dezember 1996 befasste sich mit den Forderungen für die Lohnverhandlungen, der Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Beunruhigt sind die Delegierten jedoch vor allem auch über die unkontrollierte Zunahme von Temporäreinsätzen durch Vermittlungsbüros. Die Arbeitgeber im Male- und Gipsergewerbe nehmen derzeit praktisch keine Neueinstellungen mehr vor. Arbeitsspitzen werden mehr und mehr durch Anordnung von Überzeit abgedeckt. Massiv nehmen auch Temporäreinsätze zu. Die Temporärfirmen ihrerseits unterbieten sich mit „Billig-Offerten“ an die Arbeitgeber. Solche Billigangebote legen den Schluss nahe,dass den betroffenen Temporärarbeltnehmerlnnen die vertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhne vielfach nicht bezahlt werden. Für die Delegierten der Berufskonferenz ist angesichts dieser Situation dringender Handlungsbedarf gegeben. Es gilt. auf der Ebene der Sektionen rigoros gegen fehlbare Temporärbüros vorzugehen. Dies nicht nur im Maler- und Gipsergewerbe, sondern überall dort. wo allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge bestehen. Sie fordern deshalb auch alle anderen Branchen au, die temporärangestellten ArbeitnehmerInnen .zu kontaktieren und die ausbezahlten Löhne und Sozialleistungen zu überprüfen. (…).
Albert Germann, Ressort Ausbau.
GBI-Zeitung, 14.1.1997.
Personen > Germann Albert. Maler und Gipser. DV. GBI-Zeitung, 1997-01-14.
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28.02.1995 Schweiz
GBI
Maler-Gipser
Personen
Werner Rupff
Lohnerhöhung
Maler-Gipser
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Zusatzvereinbarung zum GAV. Mehr Lohn für Gipser und Maler. Die GBI, der Christliche Holz- und Bauarbeiterverband CHB und der Schweizerische Maler- und Gipsermeister-Verband (SMGV) haben sich auf eine Zusatzvereinbarung zum Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe geeinigt. Die neue Vereinbarung tritt am 1. April für die deutsche Schweiz und das Tessin in Kraft. Sie sieht eine Erhöhung der betrieblichen Lohnsumme um 1,7 Prozent vor. Der einzelne Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die vereinbarte Lohnerhöhung (40 Rappen pro Stunde bzw. Fr. 71.50 pro Monat) entweder generell oder individuell und leistungsabhängig zu gewähren. Alle Beschäftigten erhalten jedoch eine generelle Lohnerhöhung von mindestens 20 Rappen pro Stunde bzw. Fr. 35.75 pro Monat. Die Jahresbrutto-Sollstunden verringern sich um 8 auf 2138 Stunden, was einer Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche entspricht. Die übrigen GAV-Bestimmungen, welche die Arbeitsbedingungen von 14‘000 Beschäftigten in über 2‘700 Betrieben regeln, gelten unverändert bis Ende März 1996 weiter.
Werner Rupff.
GBI-Zeitung, 28.2.1995.
GBI > Maler und Gioser. Lohnerhoehung. GBI, 1995-02-28.
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13.10.1988 Schweiz
GBH Schweiz
Maler-Gipser
Personen
Werner Rupff
Maler-Gipser
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Weiterbildung
Neue finanzielle Mittel für den Gimafonds. Fünf Franken mehr Lohnabzug. Die Maler und Gipser werden auf der nächsten Zahltagsabrechnung einen erhöhten Lohnabzug feststellen: der Gimafondsbeitrag wurde nämlich am 1. Oktober von 12 auf 17 Franken erhöht. Gleichzeitig wurde auch der Arbeitgeber-Grundbeitrag von 100 auf 150 Franken aufgestockt. Bei den bei den Beitragsanpassungen handelt es sich um reine Mittelbeschaffungen, damit die berufliche Weiterbildung in dieser Branche für die nächsten Jahre sichergestellt werden kann. Denn die Zahl der Kursteilnehmer ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen, eine überaus erfreuliche Entwicklung. Die Einsicht zieht immer grössere Kreise, dass Weiterbildung in unserer modernen Berufswelt langsam aber sicher einen festen Bestandteil darstellt. Erstmals überschritten die Aufwendungen die Millionengrenze. Und die Kosten werden weiter steigen. Das Aus- und Weiterbildungskonzept 2001 zielt nämlich darauf ab, die Schulung zu intensivieren und fachlich zu vertiefen. Zudem soll die Kaderausbildung auf eine bessere Grundlage gestellt werden. Wer bereits im neuen Kursprogramm 1988/89 blätterte, wird sich über das vielfältige Angebot gewundert haben. Nachdem allen Malern und Gipsern die Kursbelegung offensteht, sollten alle Berufskolleginnen und -kollegen die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung rege benützen. (…).
Werner Rupff, GBH-Ressort Innenausbau.
GBH-Zeitung, 13.10.1988.
Personen > Rupff Werner, Maler und Gipser. Weiterbildung. GBH, 1988-10-13.
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