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10.02.1988 Schweiz
Löhne
VHTL-Zeitung
Ludwig A. Minelli
Lohnzession
Volltext
Lohnzession ohne Wirkung. Wenn Arbeitnehmer teure Anschaffungen machen - etwa ein Auto oder Möbel kaufen - und sie darüber einen Leasing- oder Abzahlungsvertrag schliessen, kommt es häufig vor, dass der Vertragspartner zur Sicherung seiner Forderung eine Lohnzession verlangt. Der Arbeitnehmer verspricht dabei dem Vertragspartner, künftigen Lohn bis zur Höhe des Existenzminimums an ihn abzutreten. Solche Lohnabtretungen können einen Arbeitnehmer ganz schön belasten. Deshalb vereinbaren Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern immer wieder im Arbeitsvertrag, der Lohn dürfe nicht zediert werden. Eine Auto AG, welche Frau Bein Auto auf Leasingbasis überlassen hatte, vereinbarte mit Frau B in einer „Zahlungsvereinbarung“ nicht nur, dass Frau B monatlich 500 Franken an die Restschuld von über 6‘000 Franken bezahlen solle, sondern auch, dass Frau B der Auto AG alle Forderungen, insbesondere auch künftigen Lohn, abtrete. Darüber hinaus versprach sie, mit einem künftigen Arbeitgeber kein solches Abtretungsverbot zum Nachteil der Auto AG zu vereinbaren. Später schloss sie einen neuen Arbeitsvertrag. Darin war ein Abtretungsverbot enthalten. Die Inkassofirma, welcher die Auto AG ihre Forderung zur Eintreibung abgetreten hatte, versuchte umsonst, ihr Geld vom neuen Arbeitgeber zu erhalten: (…).
VHTL-Zeitung, 10.2.1988.
Personen > Minelli Ludwig A. Lohnzession. VHTL-Zeitung, 1988-02-10.
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