Gewerkschaftschronik
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16.11.2017 Schweiz
Frauen
Unia Schweiz

Gleichstellungsgesetz
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Ohne Kontrollen und Sanktionen geht es nicht. Gleichstellungsgesetz muss besser greifen. Heute beginnt im Parlament die Beratung der Revision des Gleichstellungsgesetzes. Ziel ist, dass die Lohngleichheit wirklich umgesetzt wird und alle Frauen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten. Die Unia unterstützt die Revision, hat aber weitergehende Forderungen, damit das Gesetz endlich besser greift. Der Bundesrat schlägt vor, dass Firmen ab 50 Mitarbeitenden alle 4 Jahre Lohnanalysen durchführen, die Durchführung kontrollieren lassen und ihre Mitarbeitenden über die Ergebnisse informieren. Börsenkotierte Firmen müssten das Resultat zusätzlich im Anhang zum Jahresbericht ausweisen. Sanktionen sind jedoch keine vorgesehen. Das genügt nicht: Die Unia fordert die Parlamentarier/innen dazu auf, den Entwurf zur Revision des Gleichstellungsgesetztes noch deutlich zu verbessern. Die Forderungen der Unia: Verbindliche und regelmässige Lohnkontrollen für alle Unternehmen. Diskriminierende Löhne müssen zwingend angepasst werden! Damit griffige Massnahmen definiert werden, falls die Lohngleichheit in einem Unternehmen nicht erreicht ist, braucht es die Mitarbeit der Gewerkschaften. Hohe Bussen für fehlbare Unternehmen oder die Möglichkeit, fehlbare Betriebe einzuklagen! Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes geht auf die Initiative der Unia und des SGB zurück. Weil sich gezeigt hatte, dass die Lohngleichheit nicht verwirklicht worden war, haben die Gewerkschaften gefordert, das Gesetz zu ändern. Verfassungsauftrag seit 1981. (…).
Unia Schweiz, 16.11.2017.
Unia Schweiz > Gleichstellung. Gesetz. Unia Schweiz, 2017-11-16.
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21.06.2017 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellungsgesetz
Volltext
Gleichstellungsgesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt. Ernüchternde Resultate einer Studie. Ein Forschungsbericht des Bundes zeigt, dass das Gleichstellungsgesetz nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird. Eine Mehrheit der Fälle wird zu Ungunsten der klagenden arbeitnehmenden Partei entschieden. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Es braucht endlich Lohntransparenz und eine offizielle Behörde, die über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wacht! Es hat sich wenig geändert. Bereits 2005 hatte eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes aufgezeigt, dass dieses nur mangelhaft umgesetzt wird. Für die klagende arbeitnehmende Partei stehen die Erfolgschancen von Verfahren nach Gleichstellungsgesetz inzwischen sogar noch schlechter: Während bis 2004 immerhin 42% der Urteile ganz oder mehrheitlich zu deren Gunsten ausfielen, waren es seither nur noch 37,5%. Und dies nicht, weil die beklagten Diskriminierungen ein Hirngespinst der KlägerInnen wären, sondern weil die Gerichte den Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz nach wie vor zu wenig beherrschen. So haben diese etwa diskriminierende Kündigungen oft fälschlicherweise nach Obligationenrecht statt nach Gleichstellungsgesetz abgewickelt - ein Prozedere, dem die Beweislasterleichterung für die Klagenden zum Opfer fiel. Nach Gleichstellungsgesetz müsste die klagende Partei nämlich eine Diskriminierung nur glaubhaft machen, den Gegenbeweis müsste die beklagte Partei antreten - ein wichtiges Mittel im Kampf (…). Regula Bühlmann.
SGB, 21.6.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Gleichstellung. SGB, 2017-06-21.
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21.05.2016 Schweiz
Frauen
Unia Schweiz

Gleichstellung
Gleichstellungsgesetz
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Die 8. Unia-Frauenkonferenz verabschiedet zwei wichtige Resolutionen. Frauenrechte durchsetzen und Sicherheit für Frauen und Kinder auf der Flucht! Die zweitägige Unia-Frauenkonferenz ist heute zu Ende gegangen. Die Teilnehmerinnen haben die von den Unia-Frauen vertretenen Werte in Erinnerung gerufen und zwei wichtige Resolutionen für die Zukunft der Frauen in der Schweiz und für Frauen auf der Flucht verabschiedet. An der 8. Frauenkonferenz vom 20. und 21. Mai in Basel haben sich 120 Unia-Frauen versammelt. Sie diskutierten Fragen und Anträge zur Zukunft der Organisation und zur Verteilung von Arbeit. Ausserdem verabschiedeten sie zwei Resolutionen. Mit der einen wird der Bundesrat aufgefordert, die Revision des Gleichstellungsgesetzes voranzutreiben und einen Elternurlaub einzuführen, die andere verlangt mehr Schutz für Frauen und Kinder auf der Flucht. Die Revision des Gleichstellungsgesetzes darf nicht ad acta gelegt werden! Die Forderungen der Frauen bezüglich Lohngleichheit sind ernsthaft gefährdet. Seit ein rechtsbürgerliches Parlament am Ruder sitzt, steht die Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr auf der Tagesordnung. Die Gleichstellung von Frauen in Arbeit und Gesellschaft ist jedoch kein Minderheitsanliegen. Die Frauen leisten mehr als die Hälfte aller Arbeit in der Schweiz, zu einem grossen Teil unbezahlt. Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit noch immer 15% weniger als Männer und arbeiten häufig in Berufen mit niedrigen Löhnen. (…).
Unia Schweiz, 21.5.2016.
Frauen > Gleichstellungsgesetz. Unia Schweiz, 2016-05-21.
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21.05.2016 Schweiz
Frauen
Unia Schweiz

Gleichstellungsgesetz
Resolution
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Unia Frauenkonferenz vom 21. Mai 2016. Resolution. Seit ein rechtsbürgerliches Parlament am Ruder sitzt, haben gleichstellungspolitische. Anliegen keine Chance mehr. Das Parlament schaltet und waltet wie es will: Revision Gleichstellungsgesetz raus, Vaterschaftsurlaub raus, Quote für Frauen und Männer in Verwaltungsräten raus, Rentenalterhöhung für alle – „ja, unbedingt“! Ignoranz der bürgerlichen Mehrheit. Stichhaltige Argumente zählten nicht: Unbedarft behauptete SVP-Nationalrat Erich Hess, die Gleichstellung sei erreicht und gleichwertige Arbeit werde auch gleich bezahlt. Spielt ja keine Rolle, dass die Statistiken eine ganz andere Sprache sprechen und Frauen zur schlechter bezahlten Erwerbsarbeit auch noch die meiste unbezahlte Arbeit übernehmen. Was der bürgerlichen Mehrheit nicht in den Kram passt, wird nicht umgesetzt.
Unia Schweiz, 21.5.2016.
Frauen > Gleichstellungsgesetz. Resolution. Unia Schweiz, 2016-05-21.
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