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19.02.2015 Schweiz
Pensionskasse
Work

Freizügigkeitskonto
Ratgeber
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Pensionskassengeld: Können wir damit eine Wohnung kaufen? Meine Frau und ich sind beide Mitte vierzig und berufstätig. Wir überlegen uns zurzeit, ob wir das Pensionskassengeld meiner Frau für den Kauf einer Eigentumswohnung oder einer Ferienwohnung verwenden sollen. Unter welchen Bedingungen ist das möglich? Philip Thomas: Eine ganz wichtige Bedingung für den Vorbezug von Freizügigkeitsleistungen, also dem Pensionskassengeld, ist das Alleineigentum oder Miteigentum einer Liegenschaft. Das Haus oder die Eigentumswohnung muss ausserdem der versicherten Person und ihrer Familie als Wohnsitz dienen. Zweitwohnungen und Ferienhäuser können Sie also nicht mit Pensionskassengeldern finanzieren. Auch der Kauf eines Objekts, das Sie weitervermieten wollen, ist damit nicht möglich. Einen Vorbezug können Sie alle fünf Jahre geltend machen. Der Mindestbezug liegt jeweils bei 20‘000 Franken. Ausserdem gibt es eine Begrenzung für über 50jährige: Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten in Anspruch nehmen. (…).
Philip Thomas.
Work online, 19.2.2015.
Work > Pensionskasse. Freizügigkeit. Ratgeber. Work, 19.2.2015.
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