1 |
| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
|
01.12.1928
|
Schweiz
|
Gewerkschaftliche Rundschau Personen Sport
|
Martin Meister
|
Arbeitersport Freizeit Volltext
|
Gewerkschaften und
Arbeitersport. Noch vor wenigen Jahrzehnten war der grossen Masse der
arbeitenden Bevölkerung der Weg zur systematischen sportlichen Betätigung
verschlossen. Der Sport war das Privileg der besitzenden Klasse. Ausreichende
Ernährung und Freizeit sind die ersten Erfordernisse, um überhaupt Sport
treiben zu können. Diese beiden Voraussetzungen fehlten in der Zeit der
frühkapitaIistischen Produktionsweise der arbeitenden Klasse. Die
Arbeiterjugend wurde bereits im zarten Kindesalter von 8-10 Jahren von der
Fabrik erfasst, nicht nur den Tag über, sondern halbe, oft sogar ganze Nächte
hindurch festgehalten. Erst im Jahre 1854 erliess zum Beispiel der
fortschrittlich gesinnte Kanton Zürich ein Gesetz, das Kinder unter 12 Jahren
von der Fabrikarbeit und Jugendliche bis zum 16. Altersjahre von Nacht. und
Sonntagsarbeit ausschloss. Die Arbeitszeit betrug für die Jugendlichen 13
Stunden pro Tag und die Festsetzung einer einstündigen Mittagspause und einer
halbstündigen Vor- und Nachmittagspause war eine wichtige Neuerung. Eine
Regelung der Arbeitszeit für Erwachsene bezeichnete der Regierungsrat als
unzulässig. Die Einführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes im Jahre 1878
brachte etwelche Besserung. Dieses Gesetz schützte jedoch lediglich die
Arbeiter in den Fabriken. Die Dauer der Arbeitszeit in den Werkstätten und im
Gewerbe blieb nach wie vor ungeregelt. Dem Einfluss der Gewerkschaften blieb es
vorbehalten, hier Wandel zu schaffen. Es ist und bleibt das Werk der
gewerkschaftlich organisierten Arbeiterschaft, dass die Arbeitszeit allgemein,
gegenüber früheren Verhältnissen, auf ein erträglicheres Mass herabgesetzt
werden konnte. Durch die Errungenschaften der Gewerkschaften auf dem Gebiete
der Arbeitszeitverkürzung sowie der Lohn- und Sozialpolitik. überhaupt, wurde
die Bahn allmählich frei für die sportliche Betätigung der Arbeiterschaft. (…).
Martin Meister.
Gewerkschaftliche
Rundschau, Dezember 1928.
Personen > Meister
Martin. Arbeitersport. Rundschau, Dezember 1928.
Ganzer Text
|
|
17.03.1922
|
Schweiz
|
Arbeitslosigkeit Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der Grütlianer, Der
|
|
Freizeit Volltext
|
Darf sich der Arbeitslose vergnügen? Die vergangene Fastnachtszeit zeitigte wieder die schon oft gehörten Klagen, dass öffentliche Mittel dazu verwendet würden, die Einkünfte der Wirte, Kinobesitzer usw. zu vergrössern, dass viele Arbeitslose oft bis nach Mitternacht bei Tanz und allerhand Allotria sitzen. Mancher Steuerzahler kommt sogar zum Schluss, dass die Arbeitslosenunterstützung etwas Unnützes, ja direkt Schädliches sei, indem in gewohnter Weise verallgemeinert und die Sache so dargestellt ward, als ob alle Arbeitslosen sich so vergnügten. (...). Der Grütlianer.
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 17.3.1922.
Grütlianer, Der > Arbeitslosigkeit. Freizeit. 17.3.1922.doc.
Ganzer Text
|
1 |