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09.10.2019
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Freiburg
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Bundesgericht Unia Freiburg
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Bundesgericht Feiertage Volltext
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Die Unia gewinnt vor Bundesgericht: keine Arbeit an Feiertagen. Das Bundesgericht bestätigt, dass Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Das Bundesgericht gibt der Gewerkschaft Unia Recht und bekräftigt damit die bisherige Rechtsprechung: Gemäss Arbeitsgesetz ist es dem Verkaufspersonal nicht gestattet, an Feiertagen zu arbeiten. Die Unia Fribourg musste bis vor Bundesgericht gehen, um die Einhaltung des Arbeitsrechts und des Verbots der Sonntagsarbeit im Verkauf sicherzustellen. Das kantonale Arbeitsinspektorat hatte den Freiburger Detailhändlern die Bewilligung erteilt, am 8. Dezember 2018, einem kantonalen Feiertag (unbefleckte Empfängnis), Personal am Rande eines Weihnachtsmarkts einzusetzen. Die Beschwerde der Unia wurde vom kantonalen Gericht abgelehnt. Feiertage sind wie Sonntage. Das Bundesgericht hingegen hat nun in seinem Urteil festgehalten, dass Feiertage den gleichen Schutz verdienen wie Sonntage. Damit sind die Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot sehr begrenzt. Gesetzlich dürfen die Kantone maximal 4 Sonntagsverkäufe pro Jahr explizit definieren. Ansonsten dürfen die Läden ausnahmsweise nur bei einem dringenden Bedarf und gut etablierten Grossveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Dass eine Veranstaltung primär einen kommerziellen Zweck verfolgt, reicht hingegen nicht, um eine Abweichung vom Verbot der Sonntagsarbeit zu rechtfertigen. Bundesgerichtsurteil wichtig für ganze Schweiz. (…).
Unia Schweiz, 9.10.2019.
Unia Schweiz > Feiertage. Bundesgericht. Unia Schweiz, 2019-10-09.
Ganzer Text
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24.04.2015
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BE Kanton
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1. Mai Bern Vorwärts
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1. Mai Biel Feiertage Petition Volltext
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PdA fordert Tag der Arbeit als Feiertag ein! Die Partei der Arbeit (PdA) des Kantons Bern lanciert eine Petition an den Regierungsrat des Kantons Bern zur Einführung des 1. Mai als Feiertag Im ganzen Kanton und fordert Ihn auf, sich für eine einheitliche Lösung auf Bundesebene im Sinne der ArbeiterInnenbewegung einzusetzen. Zum Feiertag wurde der Tag der Arbeit 1889 am Internationalen Sozialistenkongress (Gründung der Zweiten respektive der Sozialistischen Internationale) in Paris aufgerufen, um ihn 1890 erstmals weltweit zu begehen, und an den Haymarket Riot zu erinnern, 1886 in Chicago (USA) von der Polizei blutig niedergeschlagene Streiks von Gewerkschaften und Reden von AnarchistInnen. Erinnert wurde da wiederum an die erfolgreichen Demos in Australien von 1856. Gefordert wurde jeweils der Achtstundentag. Die PdA des Kantons Bern ruft die rot-grüne kantonalbernische Regierung dazu auf, den Tag der Arbeit zum kantonsweiten gesetzlichen öffentlichen Feiertag zu erklären, wie es schon in acht Kantonen gänzlich und in zwei weiteren zur Hälfte der Fall ist, und sich dafür im Grossrat sowie per Standesinitiative auf Bundesebene einzusetzen. In vielen Nachbarkantonen (NE und JU ganz, SO, FR, AG halb oder teilweise) und in allen Nachbarländern ganztags (ja, sogar im Fürstentum Liechtenstein) wird dieser Tag offiziell begangen und die Arbeit ganz oder wie gesagt zumindest halbtags niedergelegt. (…). Mit Fotos.
Vorwärts, 24.4.2015.
Vorwärts > 1. Mai Bern. Feiertag. Petition. Vorwärts, 24.4.2015.
Ganzer Tag
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29.06.2012
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ZH Kanton
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Feiertage Gewerkschaftsbund ZH Kanton Initiativen Zürich
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Feiertage Sport Tanzveranstaltung Vernehmlassung Volltext
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Vernehmlassung zur Einzelinitiative betr. Aufhebung des Tanz-, Kultur- und Sportverbots an sogenannt hohen Feiertagen. Der Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich GBKZ bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der regulären Vernehmlassung zur oben genannten Einzelinitiative Stellung nehmen zu können. Der GBKZ ist mit seinen 13 Mitgliedsverbänden und ihren rund 50‘000 Mitgliedern die grösste Interessenvertretung der Arbeitnehmenden im Kanton Zürich. Unsere Vernehmlassungsantwort ist zudem mit der Gewerkschaft Syna abgesprochen und identisch im Inhalt. (...).
GBKZ, 29.6.2012.
Gewerkschaftsbund ZH Kanton > Feiertage. Sport. GBKZ. 29.6.2012.
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25.05.2004
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BE Kanton
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Verwaltung BE Kanton
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Feiertage
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Umstrittene Feiertage. Mehrkosten? Dass der Regierungsrat dem Staatspersonal und der Lehrerschaft am 24. Und 31. Dezember 2003 arbeitsfrei gegeben hat, passt nicht allen. Doch die Regierung weist die Kritik zurück. Urs Egli. BT 25.5.2004
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