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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
24.08.2015 GE Kanton
Bäckermeisterverband
Unia Genf

Bäckermeisterverband
Mindestlöhne
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Verbesserungen für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien. Der neue, allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe regelt schweizweit die Arbeitsbedingungen dieser Branche. Leider gilt er, anders als der Genfer GAV Detailhandel, nur für Gelernte. Aufgrund einer Intervention der Unia konnte immerhin eine Verbesserung für Genf erreicht werden. Um Lohndumping zu unterbinden, muss die Branche aber generell besser kontrolliert werden. Die Unia bemängelt, dass es im neuen GAV für Ungelernte ausserhalb von Genf keinen Mindestlohn gibt. Sie befürchtet insbesondere in grenznahen Regionen Lohndumping. Daher beantragt die Unia, dass die zuständigen Tripartiten Kommissionen kantonal und national das Bäckereien-, Konditoren- und Confiseurgewerbe als Fokusbranche erklären und insbesondere die Löhne der Ungelernten beobachtet und kontrolliert werden, um Lohndumping zu verhindern. Zusatzvereinbarung für den Kanton Genf. Durch einen Zusatz profitiert das Genfer Bäckereiverkaufspersonal vom GAV Detailhandel Genf. Denn der kantonale GAV Detailhandel sieht für Verkaufspersonal höhere Löhne vor als im Bäckerei-GAV. (…).
Unia Schweiz, 24.8.2015.
Unia Genf > Bäckereien. Mindestlöhne. Unia Genf, 24.8.2015.
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03.04.2009 Schweiz
Bäckermeisterverband
Unia Schweiz

Bäckermeisterverband
GAV
Neuer Bäcker-GAV in Kraft. Seit 1. Januar 2009 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriegewerbe in Kraft. Dem GAV unterstehen das Produktions- und Verkaufspersonal mit Fähigkeitszeugnis. Auch die beiden Lohnreglemente gelten nur für die gelernten Mitarbeitenden. Die Unia hatte einen GAV für alle verlangt. Dies lehnte der Bäckermeisterverband ab. Aus diesem Grund hat die Unia den GAV formell nicht ratifiziert. Work 3.4.2009
19.06.1925 Schweiz
Bäckereien
Bäckermeisterverband
ILO
VHTL Schweiz

Bäckereiarbeiter
Bäckermeisterverband
Nachtarbeit
Schichtarbeit
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Der Siegeszug der Tagarbeit im Bäckergewerbe. I.U.L. Die 7. Internationale Arbeitskonterenz hat mit 81 gegen 26 Stimmen die Konvention über die Arbeit in den Bäckereien angenommen. Mit der Annahme der Konvention hat eine wichtige Episode in dem Kampfe der Bäckereiarbeiter gegen die fluchwürdige Nachtarbeit ihren Abschluss gefunden. Die in Genf beschlossene Konvention geht jetzt an die Regierungen aller Staaten, die der Internationalen Arbeitsorganisation angeschlossen sind. Diese haben sich über die Ratifizierung auszusprechen. (...).

Der öffentliche Dienst, 19.6.1925.
VHTL > Nachtarbeit. Bäckereien. 1925-06-19.doc.

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26.10.1923 Schweiz
Bäckereien
VHTL Schweiz

Bäckereiarbeiter
Bäckermeisterverband
Lehrlingswesen
Nachtarbeit
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Der schweizerische Bäckermeisterverband verlangt volle Freiheit für die Ausbeutung der Lehrlinge. Am 1. Oktober 1923 trat das Bundesgesetz über die Beschäftigung von jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben in Kraft. Auf Grund von Artikel 3 des Gesetzes ist für männliche Personen unter 18 Jahren die Nachtarbeit verboten, und zwar von 10 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. (...).
Zentralsekretariat des Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz.

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-10-26.
VHTL > Lehrlingswesen. 1923-10-26.doc.

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