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24.08.2015
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GE Kanton
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Bäckermeisterverband Unia Genf
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Bäckermeisterverband Mindestlöhne Volltext
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Verbesserungen für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien. Der neue, allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe regelt schweizweit die Arbeitsbedingungen dieser Branche. Leider gilt er, anders als der Genfer GAV Detailhandel, nur für Gelernte. Aufgrund einer Intervention der Unia konnte immerhin eine Verbesserung für Genf erreicht werden. Um Lohndumping zu unterbinden, muss die Branche aber generell besser kontrolliert werden. Die Unia bemängelt, dass es im neuen GAV für Ungelernte ausserhalb von Genf keinen Mindestlohn gibt. Sie befürchtet insbesondere in grenznahen Regionen Lohndumping. Daher beantragt die Unia, dass die zuständigen Tripartiten Kommissionen kantonal und national das Bäckereien-, Konditoren- und Confiseurgewerbe als Fokusbranche erklären und insbesondere die Löhne der Ungelernten beobachtet und kontrolliert werden, um Lohndumping zu verhindern. Zusatzvereinbarung für den Kanton Genf. Durch einen Zusatz profitiert das Genfer Bäckereiverkaufspersonal vom GAV Detailhandel Genf. Denn der kantonale GAV Detailhandel sieht für Verkaufspersonal höhere Löhne vor als im Bäckerei-GAV. (…).
Unia Schweiz, 24.8.2015.
Unia Genf > Bäckereien. Mindestlöhne. Unia Genf, 24.8.2015.
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03.04.2009
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Schweiz
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Bäckermeisterverband Unia Schweiz
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Bäckermeisterverband GAV
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Neuer Bäcker-GAV in Kraft. Seit 1. Januar 2009 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriegewerbe in Kraft. Dem GAV unterstehen das Produktions- und Verkaufspersonal mit Fähigkeitszeugnis. Auch die beiden Lohnreglemente gelten nur für die gelernten Mitarbeitenden. Die Unia hatte einen GAV für alle verlangt. Dies lehnte der Bäckermeisterverband ab. Aus diesem Grund hat die Unia den GAV formell nicht ratifiziert. Work 3.4.2009
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19.06.1925
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Schweiz
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Bäckereien Bäckermeisterverband ILO VHTL Schweiz
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Bäckereiarbeiter Bäckermeisterverband Nachtarbeit Schichtarbeit Volltext
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Der Siegeszug der Tagarbeit im Bäckergewerbe. I.U.L. Die 7. Internationale Arbeitskonterenz hat mit 81 gegen 26 Stimmen die Konvention über die Arbeit in den Bäckereien angenommen. Mit der Annahme der Konvention hat eine wichtige Episode in dem Kampfe der Bäckereiarbeiter gegen die fluchwürdige Nachtarbeit ihren Abschluss gefunden. Die in Genf beschlossene Konvention geht jetzt an die Regierungen aller Staaten, die der Internationalen Arbeitsorganisation angeschlossen sind. Diese haben sich über die Ratifizierung auszusprechen. (...).
Der öffentliche Dienst, 19.6.1925.
VHTL > Nachtarbeit. Bäckereien. 1925-06-19.doc.
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26.05.1917
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Schweiz
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Bäckerei Bäckermeisterverband VHTL Schweiz
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Arbeitszeit Kongress Nachtarbeit Sonntagsarbeit Volltext
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Abschaffung der Nachtarbeit in den Bäckereien. Der Verbandstag des Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter beschloss nach einem orientierenden Referat über die Abschaffung der Nachtarbeit in den Bäckereien folgende Resolution: „Der Kongress des Verbandes der Handels-, Transport- und Lebensmittelarbeiter der Schweiz, abgehalten am 26., 27. und 28. Mai 1917 in Genf, konstatiert mit Genugtuung, dass der Kampf für die Abschaffung der Nachtarbeit in den Bäckereien und Konditoreien, der vom Freiburger Verbandstag beschlossen und seitdem ohne Unterlass geführt wurde, dazu beigetragen hat, nicht nur die Bäckergehilfen, sondern auch das ganze Publikum und einen Teil der Arbeitgeber für sich zu gewinnen, und damit, wenigstens für die Dauer des Krieges, durchgedrungen ist. (...).
Strassenbahner-Zeitung, 1917-06-15.
VHTL > Nachtarbeit. 1917-05-26.doc.
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