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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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03.09.2008
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AG Kanton
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Grosser Rat SP
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Bildungsgesetz Grosser Rat Harmos
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Ja zu Nordwestschweizer Lösung. Die Fricktaler Grossräte sind erfreut über den Entscheid für dreigliedrige Sekundarstufe I. Lange wurde im Grossen Rat in Aarau über das Bildungsgesetz debattiert. Das Parlament stellte sich schliesslich hinter die Harmonisierung des Bildungswesens Nordwestschweiz. Stundenlang debattierte der aargauische Grosse Rat gestern über die Bildungsreform und oft bot die SVP-Fraktion die Stirn. Doch schliessliche schenkte das Parlament auf eine dreigliedrige Sekundarstufe I ein. Es fällte diesen Grundsatzentscheid auf Antrag der CVP nicht zuletzt mit Blick auf den Bildungsraum Nordwestschweiz. Die SP allerdings wurde mit diesem Entscheid nicht ganz warm. (…). Mit Foto. Franziska Laur. BaZ 3.9.2008
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14.05.2004
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Schweiz
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Lehrkräfte
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Bildungsgesetz
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Bildungsgesetz immer noch Rohbau. In der Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes funktioniert noch vieles nicht so, wie es sollte. Am meisten Sorgen bereiten jedoch die anstehenden Sparrunden, welche die Unsicherheit der Lehrkräfte schüren. Foto André Muelhaupt. BaZ 14.5.2004
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01.03.1974
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Schweiz
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Bildungsarbeit Nationalrat Personen
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Liliane Uchtenhagen
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Bildungsgesetz Volltext
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Bildungspolitische Vorstösse im Nationalrat. Im Nationalrat wurden zwei Motionen zur Bildungspolitik begründet und vom Bundesrat als Postulat zur Prüfung entgegengenommen. A. Müller-Marzohl (CVP, Luzern) schlägt für die Revision der Artikel27 und 27bis der Bundesverfassung vor allem die Prüfung folgender Punkte vor: (…). Frau L. Uchtenhagen (soz., Zürich) will noch etwas weitergehen und den Bundesrat beauftragen, Bildungsartikel zu entwerfen, die folgendes beinhalten: a) Dass das öffentliche Bildungswesen zum Ziel hat, die Schulung und Bildung aller Einwohner zu gewährleisten (umfassendes Diskriminierungsverbot, Verpflichtung des Staates zu hinreichender finanzieller Hilfe für unbemittelte Begabte, Anspruch der Behinderten auf adäquate Sonderausbildung). b) Dass Gestaltung und Finanzierung des öffentlichen Bildungswesens eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist. Unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen befugt sein, auf dem Wege der Gesetzgebung Grundsätze über die Gestaltung des Bildungswesens und die Ausbildungsfinanzierung aufzusteIlen. Die Grundsatzgesetzgebung des Bundes soll alle Bereiche des Bildungswesens, einschliesslich Vorschule, Berufsschule, ausserschulische Jugendbildung, Weiterbildung und Erwachsenenbildung, umfassen. Ziel dieser Grundsatzgesetzgebung des Bundes soll die Koordination und Harmonisierung des schweizerischen Bildungswesens sein, um die Freizügigkeit sicherzustellen; (…).
Bildungsarbeit, Heft 2, März 1974.
Bildungsarbeit > Bildung. Nationalrat. Bildungsarbeit, Heft 2, März 1974.
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