Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
30.11.2018 Schweiz
Personen
Work
Martin Jakob
Betreibungen
Betreibungsämter
Ratgeber
Volltext
Hilfe, ich werde betrieben! Erst prüfen, dann verhandeln. Immer haben Sie bisher Ihre Rechnungen bezahlt, und jetzt das: Sie werden betrieben! Wie schaffen Sie den Tolggen im Reinheft aus der Welt? Jedes Jahr stellen Schweizer Betreibungsämter gegen drei Millionen Zahlungsbefehle zu. Besonders fleissig betreiben Steuerämter und Krankenkassen, denn sie sind dazu verpflichtet, Steuer- oder Prämienschulden auf dem Rechtsweg einzufordern. Aber auch Kleinkreditbanken und Kreditkartenfirmen lassen selten mit sich spassen. Hinzu kommen andere Firmen wie Versandhäuser oder Telefongesellschaften. Diese machen zwar häufig eher kleine Forderungen geltend, schicken aber oft Inkassofirmen vor, deren Gebaren regelmässig den Konsumentenschutz auf den Plan ruft. Zehn Tage Zeit. Was nun, wenn Sie selber eine Betreibung erhalten? Entscheiden Sie zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Denn das Betreibungsamt prüft Zahlungsbefehle nicht auf ihre Rechtmässigkeit. Aber es kann ja sein, dass Sie, als seinerzeit die Rechnung ins Haus flatterte, gerade knapp bei Kasse waren. Schauen Sie sich danach die weiteren Kosten an, die in der geforderten Summe enthalten sind. Zu akzeptieren sind die Verzugszinsen (5 Prozent oder ein anderer, vertraglich festgelegter Zins), Mahnspesen, sofern vertraglich vereinbart, und die Betreibungskosten gemäss Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Für eine Forderung von 500 Franken beträgt die Gebühr zum Beispiel Fr. 33,30. bei 5‘000 Franken steigt sie auf Fr. 73,30. Nicht bezahlen müssen Sie dagegen die Kosten (…). Martin Jakob.
Work, 30.11.2018.
Personen > Jakob Martin. Betreibungen. Ratgeber. Work, 2018-11-30.
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06.03.2009 Bern
Personen
Verein Schuldensanierung
Sina Bühler
Mario Roncoroni
Betreibungen
Prüfen Sie, ob die Schuld überhaupt besteht. Was muss ich tun, wenn ein Betreibungsbegehren in meinen Briefkasten flattert? Wenn Sie betrieben werden, dürfen Sie wichtige Fristen nicht verpassen. Ein Vorurteil hält sich hartnäckig: Bevor ich betrieben werden kann, muss mir der Gläubiger eine Rechnung, dann eine Mahnung und danach eine eingeschriebene Mahnung schicken. "Das stimmt rechtlich nicht, sagt Jurist und Schuldenberater Mario Roncoroni vom Berner Verein für Schuldensanierung. Mahnungen seien üblich, aber rechtlich nicht vorgeschrieben. "Eine Betreibung kann jederzeit eingeleitet werden". (...). Mit Foto. Sina Bühler., Work 6.3.2009
19.03.1958 Biel
Arbeiter-Kultur- und Sportkartell
Personen
Hans Studer
Betreibungen
Vorstand Arbeiter-Kultur- und Sportkartell Biel. 19.3.1958, 20 Uhr, Volkshaus. Genosse Emil Rufer ist entschuldigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder haben sich eingefunden. Die Protokolle der Sitzungen vom 26.2.1958 und 5.3.1958 werden verlesen und genehmigt. Verschiedenes. Genosse Walter Baumann gibt bekannt, dass Genosse Hans Studer einen Betrag von Fr. 30.60, den er von den Arbeiter-Turnvereinen Madretsch für die Benützung der Lotto-Spiele und des Transparentes unberechtigterweise einkassierte, nicht abgeliefert hat. Der Verein ist mehrmals gemahnt worden. Eine Verrechnung mit dem Reisekasse-Guthaben des Genossen Hans Studer ist leider nicht möglich, da dieses einige Tage vor dem Bekanntwerden der Angelegenheit zurückgezogen wurde. Der Kartellvorstand beschliesst, diesem früheren Mitglied einen eingeschriebenen Brief zuzustellen mit der Aufforderung, die Sache sofort in Ordnung zu bringen, mit Androhung der Betreibung. Protokoll Ernst Hänni. Arbeiter-Kultur- und Sportkartell Biel, 19.3.1958
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