Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
14.08.2014 Landquart
Designer Outlet
Regierungsrat
Unia Ostschweiz-Graubünden

Beschwerderecht
Designer Outlet
Sonntagsarbeit
Volltext
Unia bereitet Beschwerden gegen Bündner Behörden vor. Seit fünf Jahren lässt der Kanton Graubünden im Outlet Center in Landquart illegal Sonntagsarbeit zu und setzt sich jetzt sogar über ein Bundesgerichtsurteil hinweg. Die Gewerkschaft Unia wird sich weiterhin gegen diese krasse Missachtung des Arbeitsgesetzes wehren und Beschwerde gegen das Bündner Kantonale Amt für Arbeit (Kiga) und an den Bundesrat einreichen. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, für die Umsetzung von Bundesgerichtsurteilen zu sorgen. Seit 2009 lässt der Kanton Graubünden im Outlet Center Landquart missbräuchlich Sonntagsarbeit zu. Um sich Standortvorteile zu verschaffen, missachten die Behörden klare Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Zum Schutz der Arbeitnehmenden hält dieses Gesetz unmissverständlich fest, wann Sonntagsarbeit erlaubt ist und wann nicht. Das vom holländischen Banken- und Versicherungskonzern ING betriebene Outlet Center erfüllt keine dieser Bestimmungen. Die Unia weist seit Jahren auf diesen Rechtsbruch hin. In letzter Instanz hat dies Anfang 2014 auch das Bundesgericht bestätigt. Rechtsfreier Raum Graubünden. (…).
Unia Schweiz, 14.8.2014.
Unia Ostschweiz > Designer Outlet. Ladenöffnungszeiten. Unia. 14.8.2014.
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30.04.1986 Schaffhausen
Zürich
GTCP Schweiz
Personen
SGB
Textilindustrie
Daniel Nordmann
Beschwerderecht
Biga
Schichtarbeit
Sonntagsarbeit
Volltext

Presseerklärung der Gewerkschaft Textil Chemie Papier. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement schützt GTCP-Beschwerde gegen BIGA-Verfügung. Departement Furgler stärkt Gewerkschaftsrechte. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat in Anwendung des Arbeitsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes in einem richtungsweisenden Entscheid eine Beschwerde der Gewerkschaft Textil Chemie Papier (GTCP) gutgeheissen und damit eine Verfügung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) korrigiert und eine Beschwerde von Textilindustriellen in derselben Sache vollumfänglich  abgewiesen. Die Textilindustriellen können gegen den nachfolgend dargelegten Entscheid beim Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Gemäss dem EVD-Entscheid muss das BIGA in Zukunft Arbeitszeitbewilligungen, zum Beispiel Schichtarbeitsbewilligungen, den zuständigen Branchengewerkschaften zustellen oder im Bundesblatt allgemein zugänglich publizieren. (...).

Gewerkschaft Textil Chemie Papier, D. Nordmann, Vizepräsident.
Zürich und Schaffhausen, 30. April 1986.

GTCP Schweiz > Sonntagsarbeit. Beschwerderecht. 30.4.1986.doc.

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