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15.12.2016 Schweiz
SBB
SEV Schweiz

Berufsinvalidität
SBB
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GAV-Ausschuss genehmigt. Vereinbarung zu Berufsinvalidität und Risikobeiträgen. Die Vereinbarung, welche die Gewerkschaften letzte Woche mit der SBB zur Berufsinvalidität und zur Aufteilung der Risikobeiträge der Pensionskasse zwischen der SBB und ihren Mitarbeitenden ausgehandelt haben, ist heute Nachmittag vom GAV-Ausschuss des SEV klar genehmigt worden. Ohne die Mobilisierung des Personals gegen die faktische Abschaffung der Berufsinvalidität und gegen die hälftige Abwälzung der Risikobeiträge der Pensionskasse auf die Mitarbeitenden hätte die SBB-Leitung diese Massnahmen durchgezogen. Was sieht die Vereinbarung mit der SBB vor? Die Berufsinvalidität bleibt bis 2022 unverändert bestehen. Danach kann die SBB nichts daran ändern, ohne vorher mit der Arbeitnehmerseite Gespräche zu führen. Die SBB-Leitung hatte die Vereinbarung zur Berufsinvalidität auf Ende 2016 gekündigt. Dies ist ein ausgezeichnetes Verhandlungsergebnis, denn ohne diese Einigung hätten die meisten Mitarbeitenden, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, keinen Schutz mehr gehabt. Die SBB muss nun mit ihren Sozialpartnern sprechen, wenn sie an der Berufsinvalidität etwas verändern will. Bei den Risikobeiträgen der Pensionskasse bleibt die Disparität bestehen, doch muss das Personal ab 2017 rund 0,4% des Bruttolohns (bzw. 0,5% des versicherten Lohns) beitragen. Der Arbeitgeber trägt ¾ der Prämie, die Mitarbeitenden ¼. Bisher bezahlte die SBB die ganze Risikoprämie. Die SBB-Leitung hatte eine 50:50-Aufteilung gewünscht. (…). SEV kontakt, 15.12.2016.
SEV > SBB. GAV. Berufsinvalidität.- SEV, 2016-12-15.
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