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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.12.2019 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Personen
SEV Schweiz
Karin Taglang
Abstimmung
Antirassismus-Strafnorm
Volltext
„Hass ist keine Meinung“. Am 9. Februar 2020 entscheidet das Volk über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm. Dabei geht es um die Frage, ob künftig auch lesbische, schwule und bisexuelle Menschen gesetzlich vor Hass und Hetze geschützt werden sollen. Der zusätzliche Schutz ist nötig, die Gewerkschaften plädieren für ein klares Ja. Seit 1995 verbietet das Strafgesetzbuch in der sogenannten „Rassismus-Strafnorm“ Diskriminierung sowie öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze aufgrund von Rasse, Ethnie und Religion. Seither werden solche Angriffe strafrechtlich verfolgt. 2013 forderte der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard in einer parlamentarischen Initiative, dass dieser Artikel auf das Kriterium der sexuellen Orientierung ausgeweitet wird und somit auch lesbische, schwule und bisexuelle Menschen schützen soll. Das Parlament nahm Reynards Initiative an, doch rechtskonservative Kreise um EDU und SVP ergriffen das Referendum. Deshalb kommt die Erweiterung des Anti-Diskriminierungsartikels am 9. Februar 2020 zur Abstimmung. Ungenügender Schutz. Die Erweiterung ist nötig, denn aktuell sind LGBTI-Menschen nicht genug geschützt. Gerade am Arbeitsplatz kommt es immer wieder zu Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT werden 30% der homosexuellen Arbeitnehmenden im Erwerbsleben regelmässig diskriminiert. Dank der LGBT-Kommission des SGB und ihrer GAV-Richtlinien enthalten viele GAV, darunter derjenige der SBB, besondere Schutzklauseln, doch auf übergeordneter Ebene – also im Strafrecht – (…).  Karin Taglang.
SEV, 19. 12.2019.
Personen > Taglang Karin. Antirassismus. SEV, 2019-12-19.
Ganzer Text
31.10.2007 Schweiz
Rassismus

Antirassismus-Strafnorm
Kein echtes Problem. Strafrechtsprofessor Marcel Niggli kontert Kritik an der Rassismus-Strafnorm. Die Antirassismus-Norm sei nicht unklarer als andere Gesetzesartikel. Die Anwendung mache den Juristen viel weniger Bauchweh als den Politikern, sagt Strafrechtler Marcel Niggli - und warnt vor den Folgen einer Aufhebung. Kaum eine Bestimmung im Strafgesetzbuch ist so umstritten wie Artikel 261bis - die Antirassismus-Strafnorm. Seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1995 haben die SVP, die Freiheitspartei und die Schweizer Demokraten fünfmal die Streichung oder Einschränkung des Artikels gefordert und auch Justizminister Christoph Blocher denkt zurzeit laut über die Revision nach. Der Artikel gefährde die Meinungsfreiheit, sei unklar und schwierig anzuwenden, heisst es. Mit Spannung wurde denn am Montagabend, 29.10.2007, erwartet, was Marcel A. Niggli als Gast des Forums für Kriminalwissenschaften an der Universität Bern sagen würde. Stefan von Below. Bund 31.10.2007
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