Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Allgemeinverbindlicherklärung
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 5

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Volltext
Wichtiger Sieg für die Sozialpartnerschaft. Der Ständerat hat heute die irreführende Motion Baumann (18.3934) abgelehnt. Somit werden nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gegen sozialpolitisch motivierte kantonale Mindestlöhne ausgespielt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass negative Folgen für das föderalistische Handeln der Kantone, für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und die betroffenen Arbeitnehmenden verhindert werden konnten.. Überraschend hatte die vorberatende Kommission des Ständerates (WAK-S) der irreführenden Motion Baumann (18.3934) zugestimmt. Diese Motion sah vor, dass in den Kantonen von der Bevölkerung demokratisch beschlossene Mindestlöhne durch eine Bundesratsverordnung – nämlich der Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages mit tieferen Mindestlöhnen – übersteuert werden können. Für Travail.Suisse ist es inakzeptabel, dass die föderalistische Souveränität der Kantone unterlaufen und der demokratische Willen der Stimmbevölkerung umgangen werden soll. Die Motion hätte jede kantonale sozialpolitische Massnahme in Frage gestellt und die Schutzfunktion der Gesamtarbeitsverträge geschwächt. „Dass mit Gesamtarbeitsverträgen sozialpolitische Mindestlöhne unterschritten werden können, um dann mit Sozialhilfe die betreffenden Arbeitnehmenden zu unterstützen, ist sozialpolitisch fragwürdig und arbeitsmarktpolitisch hoch gefährlich“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Travail.Suisse nimmt deshalb erfreut zur Kenntnis, dass das (...). 
Travail.Suisse, 19.12.2019.
Travail.Suisse > GAV. Allgemeinverbindlicherklaerung. Travail.Sisse, 2019-12-19.
09.05.2017 Schweiz
Syndicom
Viscom

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Viscom
Volltext
Protest vor Viscom-DV: Druckunternehmer in der Pflicht. Heute Morgen tagte in Locarno die Delegiertenversammlung des Druckunternehmerverbands Viscom. Syndicom und Syna empfingen die Tagungsteilnehmer mit einem Protestschreiben, in dem sie an die Verantwortung der Druckunternehmer appellieren. An seiner Sitzung im März hatte der Viscom-Zentralvorstand den bereits zwei Jahre andauernden Bemühungen um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV der grafischen Industrie den Todesstoss versetzt und es abgelehnt, das hängige Gesuch beim Seco weiterzuverfolgen. Dies trotz gegenteiliger Absichtserklärung in den GAV-Verhandlungen 2012 und 2016! Der Viscom unterstützt mit dieser Politik nicht seine Mitglieder, sondern öffnet den Weg zu unfairer Konkurrenz und Lohndumping der nicht angeschlossenen Betriebe: Ein Skandal! Der Zentralvorstand des Druckunternehmerverbandes Viscom hat dem Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV für die grafische Industrie am 27. März den Todesstoss versetzt – dies, obwohl ein spezifischer Artikel in zwei Gesamtarbeitsverträgen, 2012-2015 und 2016-2018, die Allgemeinverbindlicherklärung vorsah bzw. vorsieht. Zweimal hat sich der Verband nicht an das gehalten, was seine Mitglieder angenommen und unterzeichnet haben. Vereinbarung im GAV missachtet. Viscom hat sich über zwei GAV und die Tatsache, dass die Quoren für die AVE erreicht sind, hinweggesetzt. Das ist ein unerhörter Skandal! Wir fragen uns, was das für die Zukunft der (…).
Syndicom, Medienmitteilung, Grafische Industrie und Verpackungsdruck, 9.5.2017.
Syndicom > Viscom. Protestschreiben. Syndicom, 2017.05-09.
Ganzer Text
09.05.2017 Schweiz
Syndicom
Viscom

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Viscom
Volltext
An die heute in Locarno versammelten Viscom-Delegierten. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zentralvorstand hat dem Verfahren zur Beantragung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV für die grafische Industrie an der Sitzung vom 27. März den Todesstoss versetzt – dies, obwohl ein spezifischer Artikel in zwei Vertragsverlängerungen, 2012–2015 und 2016–2018, die Allgemeinverbindlicherklärung vorsah bzw. vorsieht. Ihr Verband hat die Umsetzung dieses Artikels zuerst blockiert (GAV 2012–2015) und nun definitiv verunmöglicht. Zweimal hat sich Ihr Verband nicht an das gehalten, was Sie selbst angenommen und unterzeichnet haben. Ihr Zentralvorstand hat das Gesuch abgewürgt, nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Sozialpartner bei einem gemeinsamen Treffen am 3. März aufgefordert hatte, weitere Optionen zu prüfen, um die erforderlichen Quoren zu erreichen, um damit den Prozess vorantreiben zu können. Viscom hat sich über zwei GAV und die Tatsache, dass die Quoren für die AVE erreicht sind, hinweggesetzt. (…).
Syndicom, 9.5.2017.
Syndicom > Viscom. GAV. Allgemeinverbindlicherklärung. Syndicom, 2017-05-09.
Ganzer Text Protestschreiben.
13.03.2017 Schweiz
Grafische Industrie
Syndicom

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Volltext
Die Tür ist wieder offen. Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV für die grafische Industrie. Nach dem Entscheid der Zentralvorstands von Viscom vom 15. Februar, den Prozess für die AVE des GAV zu stoppen, trafen sich die Vertragspartner Syndicom und Viscom (Syna war entschuldigt) am 6. März 2017 beim Seco, um das weitere Vorgehen mit dem Gesuch für die AVE zu klären. Viscom legte dem Seco seinen Entscheid dar und wir von Syndicom erläuterten, dass aus unserer Sicht alle Voraussetzungen für die Publikation des Gesuchs erfüllt seien. Die Vertreterin des Seco antwortete uns, dass für sie das Gesuch weiterhin hängig sei und es an den Sozialpartnern liege, sich definitiv zu verständigen und zu einigen über Geltungsbereich, Quoren und Inhalt. Im Anschluss führten wir ein konstruktives Gespräch mit den Viscom-Vertretern. Wir einigten uns auf eine Anpassung des Gesuchs: Die AVE soll erst für Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten gelten, um zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung der verlangten Quoren zu erlangen. Zudem unterbreiteten wir dem Viscom das Begehren, den GAV um ein Jahr zu verlängern, um der AVE eine echte Chance zu geben. Einen Tag später erhielten wir vom Viscom die Rückmeldung, dass: „… der Zentralvorstand des Viscom am 27. März 2017 über zwei Fragen im Zusammenhang mit dem AVE-Prozess befinden wird: Anhebung der Mindestmitarbeitendenzahl auf fünf pro Unternehmen zur AVE-Unterstellung, Verlängerung des geltenden GAV um ein Jahr (bis Ende 2019).“ (…).
Syndicom, Grafische Industrie und Verpackungsdruck, 13.3.2017.
Syndicom > AVE. Grafische Industrie. Syndicom, 2017-03-13.
Ganzer Text
22.02.2017 Schweiz
Syndicom
Viscom

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Volltext
Viscom-Zentralvorstand torpediert AVE. Unsere Enttäuschung ist riesig: Ein Jahr nach Einleitung des aufwendigen und komplizierten Prozesses zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des GAV in der grafischen Industrie ist der Unternehmerverband Viscom neuerdings überzeugt, dass die dazu notwendigen Quoren nun doch nicht erreicht seien! Deshalb hat der Zentralvorstand von Viscom am 15. Februar beschlossen, den AVE-Prozess zu stoppen. Dies ist ein Verrat an den Angestellten der grafischen Industrie! Wir haben zu Beginn der GAV-Verhandlungen 2015 die Vereinbarung zur Friedenspflicht nur unterzeichnet, weil wir mit den Arbeitgebern vereinbart hatten, gleich lange Spiesse für alle Druckereibetriebe zu schaffen und eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durchzusetzen! Das Verhalten der Arbeitgeber kommt einem Vertragsbruch gleich. Und nicht zuletzt ist dieses Vorgehen schlicht unseriös, schliesslich erfolgten alle Eingaben zur Allgemeinverbindlichkeit beim Seco auf Grundlage der Zahlenangaben des Viscom selbst und des Berufsamts: Im März 2016 berechneten wir gemeinsam mit Viscom, dass 57% der Arbeitgeber und 65% der Arbeitnehmenden dem GAV unterstellt sind. Auf dieser Basis erfolgte die Eingabe an das Seco. Die Angaben wurden im August von den Sozialpartnern bestätigt. Eine Überprüfung der Zahlen aufgrund von Nachfragen des Seco ergab im Oktober, dass je 52% der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dem GAV unterstellt sind. Und jetzt sollen es gemäss Viscom plötzlich deutlich weniger als 50% der (…).
Syndicom, Grafische Industrie und Verpackungsdruck, 22.2.1017.
Syndicom > GAV. Allgemeinverbindlicherklärung. Syndicom, 2017-02-22.
Ganzer Text
1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day