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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.04.1974
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Schweiz
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Gewerkschaftliche Rundschau SGB
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Alkoholgesetz Alkoholismus Volltext
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Eingabe des SGB zur Revision des Alkoholgesetzes. Sehr geehrter Herr Bundesrat Chevallaz, wir danken Ihnen, dass Sie uns den Entwurf zur Revision des Alkoholgesetzes zur Vernehmlassung unterbreitet haben. Bei dieser wichtigen Vorlage geht es nicht nur um Alkohol und Bekämpfung des Alkoholismus, sondern ebenso sehr um Wettbewerbsfragen, Gewerbeschutz und Konsumentenpolitik. Wir werden in unserer Stellungnahme vor allem auf die grundsätzliche Problematik hinweisen und eine ganze Reihe kritischer Vorbehalte anbringen müssen. Wenn die Volksgesundheit auf dem Spiel steht, darf der Staat nicht passiv bleiben. Niemand wird bestreiten wollen, dass dem übermässigen Verbrauch gesundheitsschädigender Genussmittel mit zweckmässigen Massnahmen entgegenzuwirken ist. Alkohol und Nikotin sind hier, wie medizinische Untersuchungen und Erfahrungen von FürsorgesteIlen zur Genüge beweisen, an erster Stelle zu nennen. Der Alkoholismus ist weiter verbreitet als vielfach angenommen und zugegeben wird. Die gesundheitlichen und sozialen Gefahren, aber auch die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Belastungen und Schäden, sind bekannt. Die angestrebte Revision des Alkoholgesetzes hat vom Ziel auszugehen, dass der Alkoholismus bekämpft und der Alkoholkonsum gebremst werden soll. Da jedoch die wichtigsten vorgeschlagenen Revisionspunkte wirtschaftspolitisch nicht neutral sind, müssen mögliche Zielkonflikte beachtet werden. (…). Schweizerischer Gewerkschaftsbund.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 4, April 1974.
SGB > Alkoholgesetz. Alkoholismus. Rundschau, April 1974.
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03.06.1923
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Dänemark Norwegen Schweiz USA
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Abstimmungen Schweiz AHV Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der Verfassung
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Alkoholgesetz Alkoholismus Volltext
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Die Revision der eidgenössischen Alkoholgesetzgebung. Am 3. Juni wird das Schweizervolk an die Urne gerufen, um über den Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1922 seine Stimme abzugeben, durch den die Bestimmungen der Bundesverfassung über die gebrannten Wasser eine Ergänzung erhalten sollen. Nach Art. 32bis der eidgenössischen Verfassung, der am 25. Oktober 1885 mit 230‘250 gegen 157‘463 Stimmen angenommen wurde, ist der Bund befugt, im Wege der Gesetzgebung Vorschriften über die Fabrikation und den Verkauf gebrannter Wasser zu erlassen. (...).
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-06-01.
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter > Alkoholgesetz. 3.6.1923.doc.
Alkoholgesetz. 3.6.1923.doc
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25.05.1923
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Schweiz
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Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der
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Alkoholgesetz Alkoholismus Volltext
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Was ein Zweihundertjähriger zur Revision der Alkoholgesetzgebung zu sagen hat. Just ¾ Milliarden Franken gab das Schweizervolk im ersten Friedensjahr für geistige Getränke aus. Seither sind zwar die Preise zurückgegangen, aber dafür hat der Verbrauch zugenommen, wie Zeitungen und mündliche Berichte, wie auch folgende Feststellung übereinstimmend bestätigen: Zahl der Todesfälle in der Schweiz infolge Säuferwahnsinns: 1919: 81, 1920: 191; Alkoholiker-Aufnahmen in der Irrenanstalt Bel-Air (Genf) 1919: 31, 1920: 51. in der Irrenanstalt Burghölzli (Zürich) 1919: 53, 1920: 121. (...).
Aus: „Die Freiheit“. Mit Grafik.
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 25.5.1923.
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter > Alkoholgesetz. 25.5.1923.doc.
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