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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
29.09.2017 Schweiz
Work

Alimente
Ratgeber
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Geringe Alimente: Muss ich nach einer Trennung sofort eine Stelle suchen? Ich war 15 Jahre lang verheiratet und habe mich kürzlich getrennt. Während der letzten 10 Jahre war ich zu Hause und habe die Kinder grossgezogen. Leider sind die Alimente, die Ich während der Trennungsphase erhalte, so tief, dass Ich gezwungen sein werde, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies wird wegen meiner langjährigen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt Schwierig werden. Was können Sie mir raten? Markus Widmer: Auch wenn Sie in den letzten zwei Jahren keiner bezahlten Tätigkeit nachgegangen sind, haben Sie Anrecht auf Arbeitslosentaggeld. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Trennung nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und dass Sie zu diesem Zeitpunkt Wohnsitz in der Schweiz hatten. Zudem muss eine schriftliche Trennungsvereinbarung vorliegen, und Sie müssen aus finanziellen Gründen gezwungen sein, eine Stelle zu suchen. Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, rate ich Ihnen, sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anzumelden. Die Arbeitslosenversicherung wird in einem ersten Schritt die Höhe Ihres Taggeldes berechnen. Sie ist von Ihrer Ausbildung abhängig und beträgt zwischen 102 Franken pro Werktag (obligatorische Schule, kein Abschluss) und 153 Franken pro Werktag (höhere Fach- und Berufsprüfungen. Fachhochschulen, pädagogische Schule und (…). Markus Widmer, Arbeitslosenkasse Unia.
Work, 29.9.2017.
Work > Alimente. Ratgeber. Work, 2017-09-29.
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08.12.2014 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Christina Werder
Alimentenbevorschussung
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Geschiedene Frauen haben weiterhin das Nachsehen. Ständerat hat sich Korrektur verweigert. Der Ständerat hat in dieser Session die Vorstösse zur Mankoteilung und zur materiellen Harmonisierung der Alimentenbevorschussung begraben! Beim Kindsunterhalt weigert sich das Parlament einen Mindestbetrag festzulegen. Damit bleibt es beim Alten: In der Not soll bei Geschiedenen einseitig die Frau den Gang zum Sozialamt tun. Reicht das Einkommen nach einer Scheidung nicht für zwei Haushalte, entsteht ein Manko. Dieses Manko hat diejenige Person anzumelden, welche die Hauptverantwortung für die Betreuung der Kinder übernimmt und die Alimente zugesprochen bekommt. Diese Person ist heute meist die Mutter. Auch in nächster Zukunft wird es die Mutter sein. Das Manko, der Fehlbetrag, wird also einseitig den Frauen aufgebürdet. Das Parlament hat in dieser Session die sogenannte Mankoteilung zwischen den Geschiedenen abgelehnt. Doch damit nicht genug. Die Räte waren auch nicht bereit, in der laufenden Revision des Unterhaltsrechts für die Kinder einen Mindestbetrag für die Kinderalimente festzulegen. Unbefriedigend ist zudem, dass die Voraussetzungen für die Bevorschussung von Kinderalimenten nach Kanton unterschiedlich geregelt und für die Betroffenen kaum zu durchblicken sind. Einseitig gegen die Frauen. (…). Christina Werder.
SGB. Frauen. Alimentenbevorschussung. 8.12.2014
SGB > Frauen. Alimentenbevorschussung. SGB, 8.12.2014.
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